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(Update) - Förmliche Rüge für Sachsens Ermittler in Handydaten-Affäre

veröffentlicht am 09.09.2011


Schwere Rüge für Strafverfolger und Dienstaufsicht: In der sogenannten Handydaten-Affäre hat Sachsens Datenschutzbeauftragter Andreas Schurig das Vorgehen der Ermittler förmlich beanstandet. In dem Fall sei mehrfach gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen worden, sagte Schurig am Freitag in Dresden bei der Vorlage eines Sonderberichts. "Mit den Funkzellenabfragen schossen Polizei und Staatsanwaltschaft weit über das Ziel hinaus".

 

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Dresden - Schwere Rüge für Strafverfolger und Dienstaufsicht: In der sogenannten Handydaten-Affäre hat Sachsens Datenschutzbeauftragter Andreas Schurig das Vorgehen der Ermittler förmlich beanstandet. In dem Fall sei mehrfach gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen worden, sagte Schurig am Freitag in Dresden bei der Vorlage eines Sonderberichts. "Mit den Funkzellenabfragen schossen Polizei und Staatsanwaltschaft weit über das Ziel hinaus".


Es habe keine hinreichende Prüfung gegeben, ob die Abfragen noch angemessen und verhältnismäßig seien, sagte er. Aus seiner Sicht hätte es die umstrittenen Abfragen im Februar nicht geben dürfen.


Die Strafverfolger hatten damals nach teils gewalttätigen Protesten gegen einen geplanten Neonazi-Aufmarsch in Dresden mehr als eine Million Handydaten erfasst, um Straftäter zu ermitteln. Ins Visier gerieten dabei aber auch Anwohner, Journalisten und Abgeordnete. Die nun ausgesprochenen Beanstandungen richten sich gegen Polizei und Staatsanwaltschaft, zugeleitet wurden sie allerdings an das Innen- und das Justizministerium als jeweils oberste Dienstaufsicht.


Der Fall hatte bundesweit für Schlagzeilen gesorgt und eine Debatte über die Zulässigkeit solch umfassender Funkzellenabfragen durch die Ermittler in Deutschland ausgelöst. Der Datenschutzbeauftragte hatte von den umstrittenen Abfragen Mitte Juni Kenntnis erhalten und daraufhin eine Sonderprüfung eingeleitet.


In dem 53-seitigen Sonderbericht heißt es, vom Ausmaß her ragten die Dresdner Vorgänge aus den in der Rechtsprechung bislang bekannten Funkzellenabfragen in Deutschland heraus. Bereits die zeitlichen und örtlichen Ausmaße seien unangemessen gewesen. In einem Fall seien Daten über einen Zeitraum von 48 Stunden aus einem Gebiet in Dresden abgesaugt worden.


Schurig kritisierte, es habe auch keine Prüfung auf Angemessenheit gegeben, obwohl Grundrechte wie die Versammlungsfreiheit und die Religionsfreiheit berührt gewesen seien. In dem Gebiet hatte es auch Mahnwachen vor Kirchen gegeben.


Schlecht weg kommt in dem Bericht nicht nur die Polizei, sondern auch die Staatsanwaltschaft. Nach den Angaben hatte die Behörde bei Anträgen auf Datenabfrage im Briefkopf bereits das Amtsgericht Dresden eingetragen. Der jeweilige Richter habe dann nur noch das Aktenzeichen eingetragen und seine Unterschrift darunter gesetzt, hieß es. Zu den Entscheidungen der Richter selbst nimmt der Bericht mit Verweis auf deren Unabhängigkeit keine Stellung. Allerdings wird in dem Bericht auch darauf verwiesen, dass Polizei und Staatsanwaltschaft sich nicht hinter den Richtern verstecken könnten und selbst eine Abwägung vornehmen müssten.


Scharf kritisiert wird in dem Bericht auch das Landeskriminalamt Sachsen (LKA). Im Unterschied zur Polizeidirektion Dresden sei dort nicht einmal ein Konzept zur Reduzierung der Unmengen Daten auf das für die Strafverfolgung überhaupt erforderliche Maß vorhanden gewesen. Schurig forderte, den noch immer gespeicherten Datenbestand unverzüglich zu reduzieren und namentlich bekannte unbeteiligte Betroffene bis spätestens Ende des Jahres zu informieren. Dabei geht es nach seinen Angaben um rund 40.000 Personen.  (© AP)



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