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Missbrauchsfälle im Westerwald: 61-Jähriger legt Revision ein

veröffentlicht am 02.06.2011


Der im zweiten Prozess um die Missbrauchsfälle im Westerwald zu einer hohen Haftstrafe verurteilte 61-jährige Mann hat Revision eingelegt. Das sagte ein Sprecher des Landgerichts Koblenz am Mittwoch. Das Gericht hatte den Mann wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Minderjährigen in 53 Fällen zu neun Jahren Haft verurteilt.

 

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Koblenz - Der im zweiten Prozess um die Missbrauchsfälle im Westerwald zu einer hohen Haftstrafe verurteilte 61-jährige Mann hat Revision eingelegt. Das sagte ein Sprecher des Landgerichts Koblenz am Mittwoch. Das Gericht hatte den Mann wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und Minderjährigen in 53 Fällen zu neun Jahren Haft verurteilt. Die Verteidigung war dagegen von viel weniger Fällen ausgegangen.


Nun muss der Bundesgerichtshof über die Revision entscheiden. Der 61-Jährige ist einer von drei mutmaßlichen Freiern, an die der bereits verurteilte Detlef S. aus Fluterschen seine leibliche Tochter und seine Stieftochter verkauft haben soll. Der Prozess gegen einen weiteren, 64 Jahre alten mutmaßlichen Freier war in der vergangenen Woche auf August vertagt worden. Der dritte Beschuldigte ist bereits verstorben.


Das Koblenzer Landgericht hatte den 48-jährigen Detlef S. Ende März wegen jahrzehntelangem Missbrauchs seiner leiblichen Tochter und zwei seiner Stiefkinder zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren und 6 Monaten verurteilt und anschließende Sicherungsverwahrung angeordnet. Die Verteidigung von Detlef S. hat gegen das Urteil ebenfalls Revision eingelegt.  (© AP)



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