Aufklärungsquote zu gering: Auch Bundestags-Wissenschaftler zweifeln an Vorratsdatenspeicherung
veröffentlicht am 26.04.2011

Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags erhebt Zweifel an der Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit der EU-Grundrechtecharta. Es lasse sich "zweifelsfrei keine Ausgestaltung dieser Richtlinie umschreiben, die eine Vereinbarkeit mit der Grundrechtecharta sicherstellte", heißt es in einem Gutachten von Ende Februar, das am Dienstag veröffentlicht wurde. Insbesondere infrage gestellt wird in der Studie, ob die Regelung "mit dem gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der berufs- und wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit" vereinbar sei.
Berlin - Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags erhebt Zweifel an der Vereinbarkeit der Vorratsdatenspeicherung mit der EU-Grundrechtecharta. Es lasse sich "zweifelsfrei keine Ausgestaltung dieser Richtlinie umschreiben, die eine Vereinbarkeit mit der Grundrechtecharta sicherstellte", heißt es in einem Gutachten von Ende Februar, das am Dienstag veröffentlicht wurde. Insbesondere infrage gestellt wird in der Studie, ob die Regelung "mit dem gemeinschaftsrechtlichen Grundsatz der berufs- und wirtschaftlichen Betätigungsfreiheit" vereinbar sei.
Der Autor des Gutachtens sieht insbesondere die Gefahr von Wettbewerbsverzerrungen, da einheitliche Vorgaben dazu fehlten, wer die Kosten für die Speicherung der Daten zu tragen habe. Die Schätzungen betreffend der Höhe der Kosten variieren demnach zwischen 150 Millionen Euro, 241,8 Millionen Euro und 336 Millionen Euro. Angesichts einer durch die Vorratsdatenspeicherung nur "marginal" verbesserten Aufklärungsquote gelangt das Gutachten zu dem Schluss: "Zweck und Mittel stehen hier zumindest nicht in einem ausgewogenen Verhältnis."
Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, der das Gutachten verbreitet hatte, wertete dieses als Beleg dafür, dass die 2006 beschlossene EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung der anstehenden Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof nicht standhalten werde. Deutschland solle sich "für ein EU-weites Verbot dieses Überwachungswerkzeugs einsetzen", sagte Kai-Uwe Steffens, der dem Arbeitskreis angehört.
Die EU-Kommission hatte Deutschland in einem vergangene Woche erschienenen Prüfbericht aufgefordert, ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung vorzulegen. Die Speicherung von Telefon- und Internetdaten sei für die Verbrechensbekämpfung unerlässlich, hieß es in dem Bericht. Gleichzeitig räumte die zuständige Kommissarin Cecilia Malmström ein, dass Daten durch die EU-Richtlinie nicht ausreichend geschützt werden. Die EU will deshalb die Richtlinie überarbeiten und genauer regeln, wer auf welche Daten Zugriff hat. (© AP)




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