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Friedrich skizziert Zeitplan für NPD-Verbotsverfahren

veröffentlicht am 09.02.2012


Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich macht Druck für ein mögliches neues NPD-Verbotsverfahren. Auf einer Sonderkonferenz der Ministerpräsidenten am 22. März will der CSU-Politiker "einen Kriterien-Katalog für eine neue Beweisführung mit dem Ziel eines NPD-Verbotsantrages beim Bundesverfassungsgericht" vorlegen, wie er in der "Leipziger Volkszeitung" (Donnerstagausgabe) ankündigte.

 

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Leipzig - Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich macht Druck für ein mögliches neues NPD-Verbotsverfahren. Auf einer Sonderkonferenz der Ministerpräsidenten am 22. März will der CSU-Politiker "einen Kriterien-Katalog für eine neue Beweisführung mit dem Ziel eines NPD-Verbotsantrages beim Bundesverfassungsgericht" vorlegen, wie er in der "Leipziger Volkszeitung" (Donnerstagausgabe) ankündigte. Auf dieser Basis könne dann "konkret mit der Beweissammlung gestartet werden".


Sollte sich dabei herausstellen, dass der "Nationalsozialistische Untergrund" (NSU) "eine Art militärischer Arm der NPD war, dann könnte es mit dem Verbot sehr schnell gehen", sagte Friedrich. Falls es sich lediglich um ideologische Partner handele, "würde es deutlich schwieriger".


Friedrich verwies darauf, dass auf der Innenministerkonferenz Ende Mai ein erster Überblick über die Beweislage für den Verbotsantrag möglich sein soll. Dies würde dann auch zusammenfallen mit einem Zwischenbericht der Bund-Länder-Kommission zur Aufklärung der politischen und organisatorischen Schlussfolgerungen rund um die NSU-Terrorgruppe.  (© AP)



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